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Bayern · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Würzburg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Würzburg eine Bruttokaltmiete von 500,00 € als angemessen an, für zwei Personen 581,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: umfasst sowohl die Grundmiete als auch die kalten Nebenkosten, aber nicht die Heizkosten; angegeben ist die Spalte 'angemessene Unterkunftskosten ohne Heizkosten' der Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 SGB II. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Würzburg (gültig ab 01.01.2026, Stand 29.06.2026).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet500,00 €581,00 €657,00 €774,00 €901,00 €988,00 €+ 110,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet750,00 €871,50 €985,50 €1.161,00 €1.351,50 €1.482,00 €

Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Würzburg (gültig ab 01.01.2026, Stand 29.06.2026), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Würzburg.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: umfasst sowohl die Grundmiete als auch die kalten Nebenkosten, aber nicht die Heizkosten; angegeben ist die Spalte 'angemessene Unterkunftskosten ohne Heizkosten' der Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 SGB II.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die angemessenen Heizkosten werden nach dem Verbrauch gesondert beurteilt (Prüfwerte: 229 kWh pro m² angemessener Wohnfläche und Jahr mit Warmwasser, 205 kWh ohne Warmwasser).
  • Die Quelle weist die Bruttokaltmiete zusätzlich in ungerundeter Form aus (z. B. 499,50 Euro für 1 Person); angesetzt wird die Spalte 'angemessene Unterkunftskosten ohne Heizkosten'. Die Kreisverwaltung veröffentlicht daneben eine eigene Tabelle für die Sozialhilfe nach SGB XII (Stand 01.01.2025), die hier nicht verwendet wird.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Würzburg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 500,00 €, für zwei Personen 581,00 € (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Würzburg (gültig ab 01.01.2026, Stand 29.06.2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die angemessenen Heizkosten werden nach dem Verbrauch gesondert beurteilt (Prüfwerte: 229 kWh pro m² angemessener Wohnfläche und Jahr mit Warmwasser, 205 kWh ohne Warmwasser).

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