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Bayern · Stand 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter der Stadt Schweinfurt

Für eine Person erkennt das Jobcenter der Stadt Schweinfurt eine Bruttokaltmiete von 424,00 € als angemessen an, für zwei Personen 528,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Grundmiete einschließlich „kalter“ Nebenkosten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten, ohne Heizung). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen für Unterkunft und Heizung in der Stadt Schweinfurt und Leistungsberechtigte nach dem SGB II/SGB XII (Stand: 01.07.2026).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet424,00 €528,00 €609,00 €713,00 €832,00 €951,00 €+ 119,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet636,00 €792,00 €913,50 €1.069,50 €1.248,00 €1.426,50 €

Quelle: Angemessenheitsgrenzen für Unterkunft und Heizung in der Stadt Schweinfurt und Leistungsberechtigte nach dem SGB II/SGB XII (Stand: 01.07.2026), Stand 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter der Stadt Schweinfurt.

So lesen Sie die Werte

  • Grundmiete einschließlich „kalter“ Nebenkosten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten, ohne Heizung).
  • Die Angemessenheitsgrenzen für Heizung bestimmen sich nach dem aktuellen bundesweiten Heizspiegel (Grenze zwischen „erhöhten“ und „zu hohen“ Heizkosten); die Stadt veröffentlicht Beträge je Energieträger für 1 bis 4 Personen.
  • Zusätzlich gilt ab 01.07.2026 ein Maximalwert für die Kaltmiete (inkl. Betriebskosten, ohne Heizung) von 12,- € pro Quadratmeter Wohnfläche, der zusätzlich zur Grenze für die Gesamtmiete unterschritten sein muss. Die Grenzen gelten für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter der Stadt Schweinfurt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 424,00 €, für zwei Personen 528,00 € (Stand 01.07.2026). Quelle: Angemessenheitsgrenzen für Unterkunft und Heizung in der Stadt Schweinfurt und Leistungsberechtigte nach dem SGB II/SGB XII (Stand: 01.07.2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Angemessenheitsgrenzen für Heizung bestimmen sich nach dem aktuellen bundesweiten Heizspiegel (Grenze zwischen „erhöhten“ und „zu hohen“ Heizkosten); die Stadt veröffentlicht Beträge je Energieträger für 1 bis 4 Personen.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern