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Bayern · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Landshut

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Landshut eine Bruttokaltmiete von 469,92 € bis 583,22 € als angemessen an, für zwei Personen 569,58 € bis 708,18 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessenheitsbeträge für Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten); abgeleitet aus den Höchstbeträgen nach § 12 WoGG inklusive 10 Prozent. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Landkreis Landshut: Merkblatt angemessene Kosten der Unterkunft (ab 01.01.2025).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Landkreis (Stufe II inkl. 10%)469,92 €569,58 €678,26 €792,32 €903,32 €1.012,00 €+ 108,68 €
Altdorf (Stufe III inkl. 10%)Altdorf522,72 €633,38 €755,26 €880,44 €1.005,62 €1.127,50 €+ 121,88 €
Ergolding (Stufe IV inkl. 10%)Ergolding583,22 €708,18 €843,26 €981,64 €1.123,32 €1.259,50 €+ 136,18 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Landkreis (Stufe II inkl. 10%)704,88 €854,37 €1.017,39 €1.188,48 €1.354,98 €1.518,00 €
Altdorf (Stufe III inkl. 10%)784,08 €950,07 €1.132,89 €1.320,66 €1.508,43 €1.691,25 €
Ergolding (Stufe IV inkl. 10%)874,83 €1.062,27 €1.264,89 €1.472,46 €1.684,98 €1.889,25 €

Quelle: Jobcenter Landkreis Landshut: Merkblatt angemessene Kosten der Unterkunft (ab 01.01.2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Landshut.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessenheitsbeträge für Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten); abgeleitet aus den Höchstbeträgen nach § 12 WoGG inklusive 10 Prozent.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², jede weitere Person 15 m².
  • Tatsächliche Heizkosten werden nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nur in angemessener Höhe übernommen.
  • Die Werte beruhen auf den angemessenen Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG und den Höchstbeträgen nach § 12 WoGG (Mietenstufen II, III und IV) jeweils inklusive 10 Prozent. Die Stufe II gilt für den Landkreis; für Altdorf gilt Stufe III, für Ergolding Stufe IV. Das Merkblatt trägt den Stand ab 01.01.2025; die Quelle nennt noch keine Anpassung an die Rechtslage ab 01.07.2026.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Landshut sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 469,92 € bis 583,22 €, für zwei Personen 569,58 € bis 708,18 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Jobcenter Landkreis Landshut: Merkblatt angemessene Kosten der Unterkunft (ab 01.01.2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Tatsächliche Heizkosten werden nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nur in angemessener Höhe übernommen.

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