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Bayern · Gültig ab 01.09.2025

Mietobergrenze Jobcenter Wittelsbacher Land

Für eine Person erkennt das Jobcenter Wittelsbacher Land eine Bruttokaltmiete von 571,50 € bis 592,00 € als angemessen an, für zwei Personen 704,50 € bis 743,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete plus Betriebskosten); Heizkosten werden als gesonderter Betrag je Haushaltsgröße ausgewiesen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Werte für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Aichach-Friedberg – Übersicht, gültig ab 01.09.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personenjede weitere
Region AAffing, Aindling, Baar, Hollenbach, Inchenhofen, Kühbach, Petersdorf, Pöttmes, Rehling, Schiltberg, Todtenweis592,00 €722,50 €841,50 €1.053,00 €+ 174,50 €
Region BAichach, Dasing, Friedberg, Kissing, Mering571,50 €704,50 €812,00 €1.035,50 €+ 172,50 €
Region CAdelzhausen, Eurasburg, Merching, Obergriesbach, Ried, Schmiechen, Sielenbach, Steindorf584,50 €743,00 €750,50 €1.000,50 €+ 148,50 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Region A888,00 €1.083,75 €1.262,25 €1.579,50 €
Region B857,25 €1.056,75 €1.218,00 €1.553,25 €
Region C876,75 €1.114,50 €1.125,75 €1.500,75 €

Quelle: Werte für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Aichach-Friedberg – Übersicht, gültig ab 01.09.2025, gültig ab 01.09.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wittelsbacher Land.

So lesen Sie die Werte

  • Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete plus Betriebskosten); Heizkosten werden als gesonderter Betrag je Haushaltsgröße ausgewiesen.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden als eigener Betrag je Haushaltsgröße ausgewiesen (1 Person 72,50 €, 2 Personen 91,65 €, 3 Personen 107,25 €, 4 Personen 121,50 €, jede weitere Person +21,75 €).
  • Die Übersicht enthält Werte für 1 bis 4 Personen und für jede weitere Person (+15 m²). Die Werte sind so veröffentlicht, auch wenn sie nicht in allen Regionen mit der Haushaltsgröße gleichmäßig steigen. Der Landkreis hat die Beträge zum 01.09.2025 fortgeschrieben.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wittelsbacher Land sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 571,50 € bis 592,00 €, für zwei Personen 704,50 € bis 743,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.09.2025). Quelle: Werte für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Aichach-Friedberg – Übersicht, gültig ab 01.09.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden als eigener Betrag je Haushaltsgröße ausgewiesen (1 Person 72,50 €, 2 Personen 91,65 €, 3 Personen 107,25 €, 4 Personen 121,50 €, jede weitere Person +21,75 €).

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