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Bayern · Gültig ab 01.08.2025

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis München

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis München eine Nettokaltmiete von 700,00 € bis 860,00 € als angemessen an, für zwei Personen 850,00 € bis 1.040,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Tabelle weist die jeweilige Kaltmiete aus; Neben-, Heiz- und Warmwasserkosten werden in der tatsächlichen Höhe übernommen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB-II-Leistungen) und Leistungen nach dem SGB XII (Landkreis München, Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zum 01.08.2025).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Garching, Ismaning, Oberschleißheim, Unterföhring, UnterschleißheimGarching, Ismaning, Oberschleißheim, Unterföhring, Unterschleißheim830,00 €1.000,00 €1.170,00 €1.380,00 €1.600,00 €+ 220,00 €
Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Kirchheim, Ottobrunn, PutzbrunnAschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Kirchheim, Ottobrunn, Putzbrunn840,00 €1.020,00 €1.200,00 €1.380,00 €1.590,00 €+ 220,00 €
Aying, Brunnthal, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-DinghartingAying, Brunnthal, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting700,00 €850,00 €990,00 €1.190,00 €1.390,00 €+ 220,00 €
Baierbrunn, Grünwald, Neubiberg, Oberhaching, Pullach, Taufkirchen, UnterhachingBaierbrunn, Grünwald, Neubiberg, Oberhaching, Pullach, Taufkirchen, Unterhaching860,00 €1.040,00 €1.200,00 €1.450,00 €1.700,00 €+ 220,00 €
Gräfelfing, Neuried, PlaneggGräfelfing, Neuried, Planegg860,00 €1.020,00 €1.150,00 €1.370,00 €1.600,00 €+ 220,00 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB-II-Leistungen) und Leistungen nach dem SGB XII (Landkreis München, Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zum 01.08.2025), gültig ab 01.08.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis München.

So lesen Sie die Werte

  • Die Tabelle weist die jeweilige Kaltmiete aus; Neben-, Heiz- und Warmwasserkosten werden in der tatsächlichen Höhe übernommen.
  • Heiz- und Warmwasserkosten werden laut Landkreis in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
  • Der Landkreis ist in 5 Vergleichsräume aufgeteilt; die Tabelle gilt laut Landkreis seit der Fortschreibung zum 01.08.2025 (Beschluss des Sozialausschusses vom 26.06.2025). Der Wert für 5 Personen im Vergleichsraum Gräfelfing, Neuried, Planegg ist laut Landkreis über Näherungswerte ermittelt. Jede weitere Person wird mit 220 € berücksichtigt. Untermietzimmer für 1 Person werden in allen Vergleichsräumen bis zu 600 € monatlicher Kaltmiete als angemessen anerkannt.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis München sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 700,00 € bis 860,00 €, für zwei Personen 850,00 € bis 1.040,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.08.2025). Quelle: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB-II-Leistungen) und Leistungen nach dem SGB XII (Landkreis München, Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zum 01.08.2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heiz- und Warmwasserkosten werden laut Landkreis in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

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