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Bayern

Jobcenter Landkreis München

Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 354.396 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17:30 Uhr
Fax
+49 89 622144-4500
Website des Jobcenters
landkreis-muenchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis München zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis München?

Anschrift: Mariahilfplatz 17, 81541 München. Telefon: +49 89 6221-4500. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17:30 Uhr. E-Mail: jobcenter@lra-m.bayern.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis München zuständig?

Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Unterschleißheim, Unterhaching, Haar, Ottobrunn, Taufkirchen, Ismaning, Garching b. München, Neubiberg und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Landkreis München, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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