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Bayern

Jobcenter Landkreis Regensburg

Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 196.213 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bitte kommen Sie mit Termin zu uns.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 941 89936-288
Website des Jobcenters
landkreis-regensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Regensburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Regensburg?

Anschrift: Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Telefon: +49 941 89936-111. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bitte kommen Sie mit Termin zu uns..

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Regensburg zuständig?

Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Hemau, Nittendorf, Obertraubling, Wenzenbach, Schierling und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Regensburg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Regensburg.

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