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Bayern

Jobcenter Weilheim-Schongau

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 138.957 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Weilheim-Schongau
Karwendelstraße 1
82362 Weilheim
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst telefonisch einen Termin! Bei dringend zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 881 991-771
Website des Jobcenters
jobcenter-weilheim-schongau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Weilheim-Schongau zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Weilheim-Schongau?

Anschrift: Karwendelstraße 1, 82362 Weilheim. Telefon: +49 881 991-777. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst telefonisch einen Termin! Bei dringend zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da.. E-Mail: weilheim@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Weilheim-Schongau zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Weilheim i. OB, Penzberg, Peißenberg, Schongau, Peiting, Hohenpeißenberg, Polling, Wielenbach und weitere.

Hat das Jobcenter Weilheim-Schongau weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Schongau, Schongau.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Weilheim-Schongau, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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