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Bayern

Erlanger Jobcenter

Zuständig für Erlangen. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Erlanger Jobcenter
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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Erreichbarkeit
Leistungsabteilung: persönliche Vorsprache nur mit Termin (Termine nach Vereinbarung); Hotline Mo 10–12 Uhr und 13–15 Uhr, Di, Do 8–10 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 9131 86-2692
Website des Jobcenters
erlangen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Erlanger Jobcenter?

Anschrift: Rathausplatz 1, 91052 Erlangen. Telefon: +49 9131 86-2444. Erreichbarkeit: Leistungsabteilung: persönliche Vorsprache nur mit Termin (Termine nach Vereinbarung); Hotline Mo 10–12 Uhr und 13–15 Uhr, Di, Do 8–10 Uhr, Fr 8–12 Uhr. E-Mail: jobcenter@stadt.erlangen.de.

Hat das Erlanger Jobcenter weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Abteilung Aktivierende Leistungen / Eingliederungsleistungen, Erlangen; Abteilung Maßnahmen und Projekte zur Arbeitsförderung, Erlangen; Jugendberufsagentur Erlangen, Erlangen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Erlanger Jobcenter.

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