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Bayern

Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 103.489 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Columbiastraße 10
97688 Bad Kissingen
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–12 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung. Mittwoch und Freitag nur terminierte Vorsprache.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen?

Anschrift: Columbiastraße 10, 97688 Bad Kissingen. Telefon: +49 971 7124-300. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–12 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung. Mittwoch und Freitag nur terminierte Vorsprache.. E-Mail: jobcenter-lk-badkissingen@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Bad Kissingen, Hammelburg, Münnerstadt, Burkardroth, Bad Brückenau, Oerlenbach, Oberthulba, Bad Bocklet und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen.

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