Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern

Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 89.296 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 35a
82467 Garmisch-Partenkirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8821 96685-71
Website des Jobcenters
jobcenter-gap.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen?

Anschrift: Bahnhofstraße 35a, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Telefon: +49 8821 96685-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. E-Mail: jobcenter-garmisch-partenkirchen2@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Grainau, Ohlstadt, Oberau und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Garmisch-Partenkirchen, wenn es den Bescheid erlassen hat.

Weitere Jobcenter in Bayern