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Bayern

Jobcenter Ingolstadt

Zuständig für Ingolstadt. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
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Erreichbarkeit
Mo 8–12:30 Uhr und 13:30–16 Uhr, Di 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 Uhr und 13:30–17:30 Uhr, Mi und Fr 8–12:30 Uhr nur mit Vorabtermin; Sachbearbeitung telefonisch täglich 10–11 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr
Fax
+49 841 305-45111
Website des Jobcenters
ingolstadt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Ingolstadt?

Anschrift: Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt. Telefon: +49 841 305-45112. Erreichbarkeit: Mo 8–12:30 Uhr und 13:30–16 Uhr, Di 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 Uhr und 13:30–17:30 Uhr, Mi und Fr 8–12:30 Uhr nur mit Vorabtermin; Sachbearbeitung telefonisch täglich 10–11 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr. E-Mail: jobcenter@ingolstadt.de.

Hat das Jobcenter Ingolstadt weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Ingolstadt – Fachbereich Integration 3, Ingolstadt.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Ingolstadt, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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