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Bayern

Jobcenter Landkreis Ansbach

Zuständig für 58 Städte und Gemeinden mit rund 187.633 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 981 468 18-8800
Website des Jobcenters
landkreis-ansbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Ansbach zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Ansbach?

Anschrift: Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach. Telefon: +49 981 468-8822. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: jobcenter@landratsamt-ansbach.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Ansbach zuständig?

Für 58 Städte und Gemeinden, darunter Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Heilsbronn, Herrieden, Neuendettelsau, Wassertrüdingen, Bechhofen und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Ansbach weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Jobcenter – Geschäftsstelle Dinkelsbühl, Dinkelsbühl; Jobcenter – Geschäftsstelle Rothenburg, Rothenburg.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Landkreis Ansbach, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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