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Bayern

Jobcenter Fürth Land

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 117.719 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Fürth Land
Stresemannplatz 5
90763 Fürth
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Telefonische Servicezeit Mo - Do 8.00 - 18.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-fuerth-land.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Fürth Land zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Fürth Land?

Anschrift: Stresemannplatz 5, 90763 Fürth. Telefon: +49 911 2024-222. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Telefonische Servicezeit Mo - Do 8.00 - 18.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Fürth Land zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Zirndorf, Oberasbach, Stein, Cadolzburg, Langenzenn, Roßtal, Veitsbronn, Wilhermsdorf und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Fürth Land online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Fürth Land.

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