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Bayern

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Zuständig für Nürnberg. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8:30–12 Uhr. Für Notfälle sind wir zu den Öffnungszeiten erreichbar. Für Beratungsgespräche (auch außerhalb dieser Zeiten) vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 911 5866-590
Website des Jobcenters
jobcenter-nuernberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Nürnberg-Stadt?

Anschrift: Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg. Telefon: +49 911 4007-100. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12 Uhr. Für Notfälle sind wir zu den Öffnungszeiten erreichbar. Für Beratungsgespräche (auch außerhalb dieser Zeiten) vereinbaren Sie bitte einen Termin..

Hat das Jobcenter Nürnberg-Stadt weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Standort Nürnberg, Fichtestraße 45, Nürnberg; Standort Nürnberg, Nicolaistraße 14, Nürnberg; Standort Nürnberg, Platenstraße 46, Nürnberg; Standort Nürnberg, Sandstraße 22 / 24, Nürnberg.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Nürnberg-Stadt, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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