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Bayern

Kommunales Jobcenter Günzburg

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 129.846 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
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Erreichbarkeit
Mo–Mi 7:30–16 Uhr, Do 7:30–18 Uhr, Fr 7:30–12:30 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
landkreis-guenzburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter Günzburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter Günzburg?

Anschrift: An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg. Telefon: +49 8221 95-500. Erreichbarkeit: Mo–Mi 7:30–16 Uhr, Do 7:30–18 Uhr, Fr 7:30–12:30 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: jobcenter@landkreis-guenzburg.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter Günzburg zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Günzburg, Krumbach (Schwaben), Burgau, Ichenhausen, Leipheim, Jettingen-Scheppach, Thannhausen, Bibertal und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter Günzburg.

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