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Bayern

Jobcenter Berchtesgadener Land

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 105.292 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Berchtesgadener Land
Bahnhofstraße 22
83435 Bad Reichenhall
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Erreichbarkeit
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung online - via Postfachnachricht - oder telefonisch möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8651 7637-200
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Berchtesgadener Land zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Berchtesgadener Land?

Anschrift: Bahnhofstraße 22, 83435 Bad Reichenhall. Telefon: +49 8651 7637-0. Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung online - via Postfachnachricht - oder telefonisch möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Berchtesgadener Land zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Bad Reichenhall, Freilassing, Ainring, Teisendorf, Berchtesgaden, Laufen, Bischofswiesen, Saaldorf-Surheim und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Berchtesgadener Land online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Berchtesgadener Land.

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