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Bayern

Jobcenter Landkreis Würzburg

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 162.216 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Würzburg
Nürnberger Straße 47 a
97076 Würzburg
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Erreichbarkeit
Infostelle Mo–Fr 7:30–12 Uhr, Mo und Do 14–16:30 Uhr
Fax
+49 931 8003-5202
Website des Jobcenters
landkreis-wuerzburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Würzburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Würzburg?

Anschrift: Nürnberger Straße 47 a, 97076 Würzburg. Telefon: +49 931 8003-5200. Erreichbarkeit: Infostelle Mo–Fr 7:30–12 Uhr, Mo und Do 14–16:30 Uhr. E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayern.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Würzburg zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Ochsenfurt, Veitshöchheim, Höchberg, Rimpar, Gerbrunn, Giebelstadt, Rottendorf, Estenfeld und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Würzburg.

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