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Bayern

Jobcenter Mühldorf am Inn

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 122.037 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Mühldorf am Inn
Am Kellerberg 11
84453 Mühldorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr. Eine Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist auch außerhalb dieses Zeitrahmens möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8631 1687-310
Website des Jobcenters
jobcenter-muehldorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Mühldorf am Inn zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Mühldorf am Inn?

Anschrift: Am Kellerberg 11, 84453 Mühldorf. Telefon: +49 8631 1687-610. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr. Eine Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist auch außerhalb dieses Zeitrahmens möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Mühldorf am Inn zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Waldkraiburg, Mühldorf a. Inn, Ampfing, Haag i. OB, Neumarkt-Sankt Veit, Gars a. Inn, Kraiburg a. Inn, Mettenheim und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Mühldorf am Inn online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Mühldorf am Inn.

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