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Bayern

Jobcenter der Stadt Schweinfurt

Zuständig für Schweinfurt. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter der Stadt Schweinfurt
Lange Zehntstraße 17
97421 Schweinfurt
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Erreichbarkeit
Auskunft Mo–Fr 10–12 Uhr, Do 15–17 Uhr; sonst Termine nach Vereinbarung; telefonisch Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Do 15–17 Uhr (Mi nicht erreichbar)
Website des Jobcenters
jobcenter.schweinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter der Stadt Schweinfurt?

Anschrift: Lange Zehntstraße 17, 97421 Schweinfurt. Telefon: +49 9721 519899. Erreichbarkeit: Auskunft Mo–Fr 10–12 Uhr, Do 15–17 Uhr; sonst Termine nach Vereinbarung; telefonisch Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Do 15–17 Uhr (Mi nicht erreichbar).

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter der Stadt Schweinfurt.

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