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Bayern

Jobcenter Fürstenfeldbruck

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 218.227 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Fürstenfeldbruck
Oskar-von-Miller-Straße 4f
82256 Fürstenfeldbruck
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Erreichbarkeit
Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr. Sie erreichen uns unter 08141-6100 184.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8141 6100-136
Website des Jobcenters
jobcenter-ffb.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Fürstenfeldbruck?

Anschrift: Oskar-von-Miller-Straße 4f, 82256 Fürstenfeldbruck. Telefon: +49 8141 6100-184. Erreichbarkeit: Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr. Sie erreichen uns unter 08141-6100 184..

Für welche Orte ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Germering, Fürstenfeldbruck, Olching, Puchheim, Gröbenzell, Maisach, Eichenau, Emmering und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Fürstenfeldbruck online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Fürstenfeldbruck.

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