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Puchheim · Landkreis Fürstenfeldbruck · 20.858 Einwohner

Jobcenter für Puchheim

Zuständig ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck mit Sitz in Fürstenfeldbruck.

Postleitzahlen in Puchheim: 82178

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Fürstenfeldbruck

Anschrift
Jobcenter Fürstenfeldbruck
Oskar-von-Miller-Straße 4f
82256 Fürstenfeldbruck
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr. Sie erreichen uns unter 08141-6100 184.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8141 6100-136
Website des Jobcenters
jobcenter-ffb.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Puchheim zuständig?

Für Puchheim (Landkreis Fürstenfeldbruck) ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck zuständig, Oskar-von-Miller-Straße 4f, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon +49 8141 6100-184.

Welche Postleitzahlen gehören zu Puchheim?

Zur Gemeinde Puchheim gehören die Postleitzahlen 82178. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr. Sie erreichen uns unter 08141-6100 184..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck für