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Bayern

Jobcenter Landkreis Landshut

Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 162.170 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Landshut
Lehbühlstraße 28
84034 Landshut
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich! Auf Jobcenter.Digital sind wir rund um die Uhr für Sie da!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 871 404722-10
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Landshut zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Landshut?

Anschrift: Lehbühlstraße 28, 84034 Landshut. Telefon: +49 871 404722-98. Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich! Auf Jobcenter.Digital sind wir rund um die Uhr für Sie da!.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Landshut zuständig?

Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Ergolding, Vilsbiburg, Essenbach, Altdorf, Ergoldsbach, Rottenburg a. d. Laaber, Geisenhausen, Velden und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Landshut online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Landshut.

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