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Altdorf · Landkreis Landshut · 11.300 Einwohner

Jobcenter für Altdorf

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Landshut mit Sitz in Landshut.

Postleitzahlen in Altdorf: 84032

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Landshut

Jobcenter Landkreis Landshut

Anschrift
Jobcenter Landkreis Landshut
Lehbühlstraße 28
84034 Landshut
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich! Auf Jobcenter.Digital sind wir rund um die Uhr für Sie da!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 871 404722-10
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Altdorf zuständig?

Für Altdorf (Landkreis Landshut) ist das Jobcenter Landkreis Landshut zuständig, Lehbühlstraße 28, 84034 Landshut, Telefon +49 871 404722-98.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altdorf?

Zur Gemeinde Altdorf gehören die Postleitzahlen 84032. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Landshut erreichbar?

Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich! Auf Jobcenter.Digital sind wir rund um die Uhr für Sie da!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Landshut für