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Bayern

Jobcenter Bayreuth Land

Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 103.215 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Bayreuth Land
Casselmannstraße 6
95444 Bayreuth
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 9–11 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-bayreuth-land.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Bayreuth Land zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Bayreuth Land?

Anschrift: Casselmannstraße 6, 95444 Bayreuth. Telefon: +49 921 887-750. Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–11 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr. E-Mail: jobcenter-bayreuth-land@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Bayreuth Land zuständig?

Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Pegnitz, Bindlach, Weidenberg, Speichersdorf, Pottenstein, Eckersdorf, Creußen, Hollfeld und weitere.

Hat das Jobcenter Bayreuth Land weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Pegnitz, Pegnitz.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Bayreuth Land online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Bayreuth Land.

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