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Bayern

Mietobergrenze Jobcenter Bayreuth Land

Für eine Person erkennt das Jobcenter Bayreuth Land eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 408,00 € als angemessen an, für zwei Personen 437,00 € bis 493,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und allen kalten Nebenkosten, die der Vermieter zulässigerweise auf den Mieter umlegen darf (§ 556 BGB i. V. m. § 2 BetrKV); ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Bayreuth Land: Unterkunft & Heizung – Was sind die Vorgaben für die Wohnung? (angemessene Bruttokaltmiete).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gemeindebereich PegnitzPegnitz408,00 €493,00 €587,00 €686,00 €782,00 €876,00 €
Landkreis (ausgenommen Gemeindebereich Pegnitz)361,00 €437,00 €521,00 €608,00 €694,00 €776,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gemeindebereich Pegnitz612,00 €739,50 €880,50 €1.029,00 €1.173,00 €1.314,00 €
Landkreis (ausgenommen Gemeindebereich Pegnitz)541,50 €655,50 €781,50 €912,00 €1.041,00 €1.164,00 €

Quelle: Jobcenter Bayreuth Land: Unterkunft & Heizung – Was sind die Vorgaben für die Wohnung? (angemessene Bruttokaltmiete). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bayreuth Land.

So lesen Sie die Werte

  • Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und allen kalten Nebenkosten, die der Vermieter zulässigerweise auf den Mieter umlegen darf (§ 556 BGB i. V. m. § 2 BetrKV); ohne Heizkosten.
  • Die angemessenen Heizkosten werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und der Gebäudefläche des Hauses individuell ermittelt.
  • Die Seite nennt die Werte als „aktuell“ geltend, ohne Gültigkeitsdatum. Im ersten Jahr des Grundsicherungsgeld-Bezugs gilt die Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht geprüft wird; Heizkosten fallen nicht unter die Karenzzeit.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bayreuth Land sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 408,00 €, für zwei Personen 437,00 € bis 493,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Jobcenter Bayreuth Land: Unterkunft & Heizung – Was sind die Vorgaben für die Wohnung? (angemessene Bruttokaltmiete).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die angemessenen Heizkosten werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und der Gebäudefläche des Hauses individuell ermittelt.

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