Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Passau Land

Für eine Person erkennt das Jobcenter Passau Land eine Bruttokaltmiete von 398,00 € als angemessen an, für zwei Personen 481,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten, ohne Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Infoblatt: Angemessenheitsbeträge für Unterkunfts- und Heizkosten – Richtwerte KdU ab 01.01.2025.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Mietstufe I (alle Landkreisgemeinden des Landkreises Passau)398,00 €481,00 €574,00 €669,00 €764,00 €+ 95,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mietstufe I (alle Landkreisgemeinden des Landkreises Passau)597,00 €721,50 €861,00 €1.003,50 €1.146,00 €

Quelle: Infoblatt: Angemessenheitsbeträge für Unterkunfts- und Heizkosten – Richtwerte KdU ab 01.01.2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Passau Land.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten, ohne Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe bis zu einem angemessenen Grenzwert (Heizkostenpauschale entsprechend § 12 Abs. 6 WoGG) anerkannt; die Warmwasserkosten sind in diesen Grenzwerten enthalten.
  • Die Richtwerte entsprechen den Höchstbeträgen nach § 12 WoGG (Mietstufe I) zuzüglich eines Aufschlags von 10 % (Beschluss des Kreisausschusses vom 17.01.2018) und gelten für den gesamten Landkreis Passau.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Passau Land sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 398,00 €, für zwei Personen 481,00 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Infoblatt: Angemessenheitsbeträge für Unterkunfts- und Heizkosten – Richtwerte KdU ab 01.01.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe bis zu einem angemessenen Grenzwert (Heizkostenpauschale entsprechend § 12 Abs. 6 WoGG) anerkannt; die Warmwasserkosten sind in diesen Grenzwerten enthalten.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern