Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Dachau

Für eine Person erkennt das Jobcenter Dachau eine Nettokaltmiete von 618,20 € bis 744,70 € als angemessen an, für zwei Personen 748,00 € bis 902,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–

Maximale Kaltmietobergrenze (Grund-/Kaltmiete); die laut Mietvertrag tatsächlich anfallenden Betriebs- und Nebenkosten werden zusätzlich berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunftskosten im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Dachau (Jobcenter Dachau / Landratsamt Dachau, 06.02.2025, gültig ab 01.01.2025).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Stadt Dachau und Gemeinde Karlsfeld (Wohngeldstufe VII)Dachau, Karlsfeld744,70 €902,00 €1.072,50 €1.252,90 €1.432,20 €1.611,50 €
Markt Markt Indersdorf (sowie die zugehörigen Ortschaften) (Wohngeldstufe VI)Markt Indersdorf676,50 €819,50 €975,70 €1.138,50 €1.301,30 €1.465,20 €
Gemeinden des Landkreises Dachau (Wohngeldstufe V)Altomünster, Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Hilgertshausen-Tandern, Odelzhausen, Petershausen, Pfaffenhofen a.d.Glonn, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos, Vierkirchen, Weichs618,20 €748,00 €889,90 €1.040,60 €1.188,00 €1.329,90 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunftskosten im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Dachau (Jobcenter Dachau / Landratsamt Dachau, 06.02.2025, gültig ab 01.01.2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dachau.

So lesen Sie die Werte

  • Maximale Kaltmietobergrenze (Grund-/Kaltmiete); die laut Mietvertrag tatsächlich anfallenden Betriebs- und Nebenkosten werden zusätzlich berücksichtigt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die tatsächlich nachgewiesenen Heizkosten werden auf Plausibilität bzw. Angemessenheit nach § 22 Abs. 1 SGB II geprüft.
  • Werte gelten als maximale Kaltmietobergrenze bei einer Wohnfläche bis zur angegebenen Größe; bei kleineren Wohnungen wird die tatsächliche Wohnfläche mit dem jeweiligen Quadratmeterpreis (z. B. 14,89 €/qm in Dachau/Karlsfeld) zugrunde gelegt. Das Merkblatt nennt Haushaltsgrößen bis 10 Personen. Das Merkblatt von 2025 ist die auf der Website des Jobcenters verlinkte Fassung. Das Merkblatt schreibt die Gemeinde Erdweg als „Edweg“.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dachau sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 618,20 € bis 744,70 €, für zwei Personen 748,00 € bis 902,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunftskosten im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Dachau (Jobcenter Dachau / Landratsamt Dachau, 06.02.2025, gültig ab 01.01.2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die tatsächlich nachgewiesenen Heizkosten werden auf Plausibilität bzw. Angemessenheit nach § 22 Abs. 1 SGB II geprüft.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern