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Bayern · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Memmingen

Für eine Person erkennt das Jobcenter Memmingen eine Bruttokaltmiete von 428,00 € als angemessen an, für zwei Personen 500,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Richtwert ist die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inklusive kalter Betriebskosten wie z.B. Müllgebühren). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Stadt Memmingen.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet428,00 €500,00 €630,00 €847,00 €1.146,00 €+ 164,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet642,00 €750,00 €945,00 €1.270,50 €1.719,00 €

Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Stadt Memmingen, gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Memmingen.

So lesen Sie die Werte

  • Richtwert ist die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inklusive kalter Betriebskosten wie z.B. Müllgebühren).
  • Heizkosten und zentrale Warmwasserkosten werden zusätzlich übernommen, sofern diese angemessen sind.
  • Die Werte gelten laut Stadt Memmingen für SGB II und SGB XII und wurden im Rahmen eines schlüssigen Konzepts erarbeitet. Während einer eventuellen Karenzzeit kann maximal der 1,5-fache Betrag der Angemessenheitsgrenze berücksichtigt werden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Memmingen sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 428,00 €, für zwei Personen 500,00 € (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Stadt Memmingen.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten und zentrale Warmwasserkosten werden zusätzlich übernommen, sofern diese angemessen sind.

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