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Bayern · Gültig ab 01.05.2025

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Miesbach

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Miesbach eine Bruttokaltmiete von 700,00 € bis 780,00 € als angemessen an, für zwei Personen 900,00 € bis 970,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Grund-/Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Miesbach – Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten (KdU) im Landkreis Miesbach.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
1 – WESTBad Wiessee, Gmund am Tegernsee, Holzkirchen, Kreuth, Otterfing, Rottach-Egern, Tegernsee, Waakirchen, Warngau780,00 €970,00 €1.190,00 €1.340,00 €1.660,00 €+ 220,00 €
2 – OSTBayrischzell, Fischbachau, Hausham, Irschenberg, Miesbach, Schliersee, Valley, Weyarn700,00 €900,00 €1.020,00 €1.190,00 €1.360,00 €+ 165,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
1 – WEST1.170,00 €1.455,00 €1.785,00 €2.010,00 €2.490,00 €
2 – OST1.050,00 €1.350,00 €1.530,00 €1.785,00 €2.040,00 €

Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Miesbach – Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten (KdU) im Landkreis Miesbach, gültig ab 01.05.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Miesbach.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Grund-/Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten ohne Heizkosten).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind (Maßstab: bundesweiter Heizkostenspiegel, oberer Grenzwert).
  • Die Angemessenheitsgrenzen gelten laut Dokument ab dem 01.05.2025; das Dokument ist auf der Seite des Jobcenters mit Datum 07.07.2026 eingestellt.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Miesbach sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 700,00 € bis 780,00 €, für zwei Personen 900,00 € bis 970,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.05.2025). Quelle: Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Miesbach – Zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten (KdU) im Landkreis Miesbach.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind (Maßstab: bundesweiter Heizkostenspiegel, oberer Grenzwert).

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