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Bayern · Gültig ab 01.07.2023

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Deggendorf

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Deggendorf eine Bruttokaltmiete von 347,00 € bis 392,00 € als angemessen an, für zwei Personen 420,00 € bis 474,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Beträge enthalten die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizkosten (Höchstbetrag je Haushaltsgröße). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Unterkunftskosten (Landratsamt Deggendorf, Webseite, „gültig ab 01.07.2023“).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gemeinden mit Mieten der Stufe I (übrige Gemeinden im Landkreis)347,00 €420,00 €501,00 €584,00 €667,00 €+ 79,00 €
Gemeinden mit Mieten der Stufe IIDeggendorf, Plattling392,00 €474,00 €564,00 €659,00 €752,00 €+ 90,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gemeinden mit Mieten der Stufe I (übrige Gemeinden im Landkreis)520,50 €630,00 €751,50 €876,00 €1.000,50 €
Gemeinden mit Mieten der Stufe II588,00 €711,00 €846,00 €988,50 €1.128,00 €

Quelle: Unterkunftskosten (Landratsamt Deggendorf, Webseite, „gültig ab 01.07.2023“), gültig ab 01.07.2023. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Deggendorf.

So lesen Sie die Werte

  • Die Beträge enthalten die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizkosten (Höchstbetrag je Haushaltsgröße).
  • Die neueste auf der Seite des Landratsamts veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.07.2023. Stufe II gilt für Deggendorf und Plattling, Stufe I für die übrigen Gemeinden im Landkreis. Die Seite nennt die Beträge „bei einem Haushalt mit“ einem Alleinstehenden bzw. zwei bis fünf Familienmitgliedern.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Deggendorf sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 347,00 € bis 392,00 €, für zwei Personen 420,00 € bis 474,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2023). Quelle: Unterkunftskosten (Landratsamt Deggendorf, Webseite, „gültig ab 01.07.2023“).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern