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Bayern · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt eine Bruttokaltmiete von 456,00 € bis 511,00 € als angemessen an, für zwei Personen 551,00 € bis 619,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Kaltmiete inklusive Nebenkosten und Betriebskosten (ohne Heizkosten, die gesondert als angemessene Heizkosten ausgewiesen werden). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Infoblatt UMZUG – Angemessene Kosten der Unterkunft ab 01.01.2026 (Mietobergrenzen).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Eckental, Herzogenaurach, Baiersdorf, Bubenreuth, VG Uttenreuth, Heroldsberg, Kalchreuth, Möhrendorf (Mietobergrenze entspricht Wohngeldtabelle Mietstufe 4)Eckental, Herzogenaurach, Baiersdorf, Bubenreuth, VG Uttenreuth (Uttenreuth, Buckenhof, Marloffstein, Spardorf), Heroldsberg, Kalchreuth, Möhrendorf511,00 €619,00 €737,00 €858,00 €982,00 €+ 119,00 €
Stadt Höchstadt, VG Höchstadt, Adelsdorf, Weisendorf, VG Aurachtal, VG Heßdorf, Hemhofen, Röttenbach (Mietobergrenze entspricht Wohngeldtabelle Mietstufe 3)Stadt Höchstadt, VG Höchstadt (Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth), Adelsdorf, Weisendorf, VG Aurachtal (Aurachtal, Oberreichenbach), VG Heßdorf (Heßdorf, Großenseebach), Hemhofen, Röttenbach456,00 €551,00 €657,00 €766,00 €875,00 €+ 106,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Eckental, Herzogenaurach, Baiersdorf, Bubenreuth, VG Uttenreuth, Heroldsberg, Kalchreuth, Möhrendorf (Mietobergrenze entspricht Wohngeldtabelle Mietstufe 4)766,50 €928,50 €1.105,50 €1.287,00 €1.473,00 €
Stadt Höchstadt, VG Höchstadt, Adelsdorf, Weisendorf, VG Aurachtal, VG Heßdorf, Hemhofen, Röttenbach (Mietobergrenze entspricht Wohngeldtabelle Mietstufe 3)684,00 €826,50 €985,50 €1.149,00 €1.312,50 €

Quelle: Infoblatt UMZUG – Angemessene Kosten der Unterkunft ab 01.01.2026 (Mietobergrenzen), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt.

So lesen Sie die Werte

  • Kaltmiete inklusive Nebenkosten und Betriebskosten (ohne Heizkosten, die gesondert als angemessene Heizkosten ausgewiesen werden).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 10 m².
  • Tatsächliche Heizkosten gelten als angemessen, soweit sie die Höchstwerte aus dem aktuellen bundesweiten Heizspiegel nicht überschreiten; daneben weist das Infoblatt angemessene Heizkosten je Haushaltsgröße aus.
  • Beide Tabellen stehen im selben Infoblatt; die Mietobergrenze entspricht laut Infoblatt der Wohngeldtabelle in Mietstufe 4 bzw. Mietstufe 3. Angemessene Heizkosten je Haushaltsgröße: 90 / 115 / 135 / 165 / 180 € (jede weitere Person 18 €). Die Gemeinde Wachenroth ist im Infoblatt keiner der beiden Tabellen zugeordnet.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 456,00 € bis 511,00 €, für zwei Personen 551,00 € bis 619,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Infoblatt UMZUG – Angemessene Kosten der Unterkunft ab 01.01.2026 (Mietobergrenzen).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Tatsächliche Heizkosten gelten als angemessen, soweit sie die Höchstwerte aus dem aktuellen bundesweiten Heizspiegel nicht überschreiten; daneben weist das Infoblatt angemessene Heizkosten je Haushaltsgröße aus.

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