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Bayern · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eine Nettokaltmiete von 439,00 € bis 555,00 € als angemessen an, für zwei Personen 525,00 € bis 667,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Mietrichtwerte sind aus den Wohngeld-Tabellenwerten zuzüglich 10 % abgeleitet, die kalten Nebenkosten werden davon abgezogen und in der Tabelle gesondert je Haushaltsgröße als Nebenkosten ausgewiesen; Heizkosten sind ebenfalls gesondert aufgeführt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietrichtwerte für Jobcenter und SG 20 Soziales im Landkreis Pfaffenhofen in Euro, Stand 01.01.2025 (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2024/4682 „Anpassung der Mietrichtwerte“).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Manching (Mietstufe V)Manching555,00 €667,00 €797,00 €928,00 €1.057,00 €+ 124,00 €
Pfaffenhofen (Mietstufe IV)Pfaffenhofen499,00 €600,00 €718,00 €831,00 €949,00 €+ 113,00 €
restl. Gemeinden (Mietstufe III)439,00 €525,00 €630,00 €730,00 €832,00 €+ 99,00 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Mietrichtwerte für Jobcenter und SG 20 Soziales im Landkreis Pfaffenhofen in Euro, Stand 01.01.2025 (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2024/4682 „Anpassung der Mietrichtwerte“), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.

So lesen Sie die Werte

  • Die Mietrichtwerte sind aus den Wohngeld-Tabellenwerten zuzüglich 10 % abgeleitet, die kalten Nebenkosten werden davon abgezogen und in der Tabelle gesondert je Haushaltsgröße als Nebenkosten ausgewiesen; Heizkosten sind ebenfalls gesondert aufgeführt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden in der Richtwerttabelle gesondert als monatliche Richtwerte je Haushaltsgröße geführt (1 Person 97,00 €, 2 Personen 126,00 €, 3 Personen 145,00 €, 4 Personen 174,00 €, 5 Personen 203,00 €, je weitere Person 29,00 €).
  • Die Beträge sind Mietrichtwerte ohne Nebenkosten; die kalten Nebenkosten werden zusätzlich in folgender Höhe angesetzt: 1 Person 63,00 €, 2 Personen 81,00 €, 3 Personen 93,00 €, 4 Personen 113,00 €, 5 Personen 131,00 €, je weitere Person 18,00 € monatlich. Die Anpassung zum 01.01.2025 geht auf eine Beschlussvorlage für den Sozialausschuss des Landkreises zurück.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 439,00 € bis 555,00 €, für zwei Personen 525,00 € bis 667,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Mietrichtwerte für Jobcenter und SG 20 Soziales im Landkreis Pfaffenhofen in Euro, Stand 01.01.2025 (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2024/4682 „Anpassung der Mietrichtwerte“).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in der Richtwerttabelle gesondert als monatliche Richtwerte je Haushaltsgröße geführt (1 Person 97,00 €, 2 Personen 126,00 €, 3 Personen 145,00 €, 4 Personen 174,00 €, 5 Personen 203,00 €, je weitere Person 29,00 €).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern