Bayern · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Altötting
Für eine Person erkennt das Jobcenter Altötting eine Bruttokaltmiete von 520,00 € bis 560,00 € als angemessen an, für zwei Personen 630,00 € bis 700,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: Miete und kalte Betriebskosten (ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Altötting (Bruttokaltmiete), ab 01.01.2026 (Webseite Lebensunterhalt + Wohnung des Jobcenters Altötting).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Burghausen und Gemeinden Haiming, Mehring, EmmertingBurghausen, Haiming, Mehring, Emmerting | 560,00 € | 700,00 € | 770,00 € | 890,00 € | 1.060,00 € |
| restlicher Landkreis | 520,00 € | 630,00 € | 700,00 € | 820,00 € | 1.000,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Burghausen und Gemeinden Haiming, Mehring, Emmerting | 840,00 € | 1.050,00 € | 1.155,00 € | 1.335,00 € | 1.590,00 € |
| restlicher Landkreis | 780,00 € | 945,00 € | 1.050,00 € | 1.230,00 € | 1.500,00 € |
Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Altötting (Bruttokaltmiete), ab 01.01.2026 (Webseite Lebensunterhalt + Wohnung des Jobcenters Altötting), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Altötting.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: Miete und kalte Betriebskosten (ohne Heizkosten).
- Heizkosten werden bis zur Höhe der vorgegebenen Angemessenheitswerte übernommen; Grundlage sind die Richtwerte des Bundesweiten Heizspiegels.
- Für mehr als 5 Personen ist die Angemessenheit laut Jobcenter im Einzelfall abzuklären.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Altötting sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 520,00 € bis 560,00 €, für zwei Personen 630,00 € bis 700,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Altötting (Bruttokaltmiete), ab 01.01.2026 (Webseite Lebensunterhalt + Wohnung des Jobcenters Altötting).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden bis zur Höhe der vorgegebenen Angemessenheitswerte übernommen; Grundlage sind die Richtwerte des Bundesweiten Heizspiegels.
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