Bayern · Gültig ab 01.01.2023
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Schweinfurt
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Schweinfurt eine Bruttokaltmiete von 381,70 € als angemessen an, für zwei Personen 462,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Spalte „Summe (Kaltmiete + Nebenkosten)“: Kaltmiete (Unterkunft ohne Nebenkosten) zuzüglich Nebenkosten zur Unterkunft; die Heizkosten kommen laut Tabelle zuzüglich hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Landratsamt Schweinfurt, Amt für Soziales: „Richtwerte angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle „Richtwerte ab 01.01.2023“ (Spalte „Summe (Kaltmiete + Nebenkosten)“).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 381,70 € | 462,00 € | 551,10 € | 642,40 € | 733,70 € | 820,60 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 572,55 € | 693,00 € | 826,65 € | 963,60 € | 1.100,55 € | 1.230,90 € |
Quelle: Landratsamt Schweinfurt, Amt für Soziales: „Richtwerte angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle „Richtwerte ab 01.01.2023“ (Spalte „Summe (Kaltmiete + Nebenkosten)“), gültig ab 01.01.2023. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Schweinfurt.
So lesen Sie die Werte
- Spalte „Summe (Kaltmiete + Nebenkosten)“: Kaltmiete (Unterkunft ohne Nebenkosten) zuzüglich Nebenkosten zur Unterkunft; die Heizkosten kommen laut Tabelle zuzüglich hinzu.
- Die Tabelle weist die Heizkosten als eigene Spalte („zzgl. Heizkosten“) und die „Richtwerte für die gesamte KdU“ (Summe aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten) aus.
- Die neueste auf der Seite des Landratsamts veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.01.2023 (die Seite ist mit Stand 20.12.2024 versehen). Die Tabelle nennt je Haushaltsgröße zusätzlich Kaltmiete ohne Nebenkosten, Nebenkosten und Heizkosten; angegeben ist hier die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten (ohne Heizung).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Schweinfurt sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 381,70 €, für zwei Personen 462,00 € (gültig ab 01.01.2023). Quelle: Landratsamt Schweinfurt, Amt für Soziales: „Richtwerte angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle „Richtwerte ab 01.01.2023“ (Spalte „Summe (Kaltmiete + Nebenkosten)“).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Tabelle weist die Heizkosten als eigene Spalte („zzgl. Heizkosten“) und die „Richtwerte für die gesamte KdU“ (Summe aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten) aus.
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