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Bayern · Stand 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Dillingen a. d. Donau

Für eine Person erkennt das Jobcenter Dillingen a. d. Donau eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 448,80 € als angemessen an, für zwei Personen 480,70 € bis 542,30 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: Summe aus Kaltmiete und den kalten Unterkunftskosten bzw. Nebenkosten, jedoch ohne die Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtwerte für angemessenen Wohnraum (Stand 01.01.2026), Tabellen „Richtwerte für Mietwohnungen“, Landratsamt Dillingen a.d.Donau.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Richtwerte für Mietwohnungen397,10 €480,70 €573,10 €668,80 €763,40 €853,60 €
Richtwerte für Mietwohnungen im Stadtbereich Dillingen (mit Schretzheim, Donaualtheim und Hausen) sowie Lauingen StadtbereichDillingen a. d. Donau (Stadtbereich, mit Schretzheim, Donaualtheim und Hausen), Lauingen (Stadtbereich)448,80 €542,30 €645,70 €754,60 €860,20 €963,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Richtwerte für Mietwohnungen595,65 €721,05 €859,65 €1.003,20 €1.145,10 €1.280,40 €
Richtwerte für Mietwohnungen im Stadtbereich Dillingen (mit Schretzheim, Donaualtheim und Hausen) sowie Lauingen Stadtbereich673,20 €813,45 €968,55 €1.131,90 €1.290,30 €1.445,40 €

Quelle: Richtwerte für angemessenen Wohnraum (Stand 01.01.2026), Tabellen „Richtwerte für Mietwohnungen“, Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Stand 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dillingen a. d. Donau.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: Summe aus Kaltmiete und den kalten Unterkunftskosten bzw. Nebenkosten, jedoch ohne die Heizkosten.
  • Die Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete) setzt sich aus Bruttokaltmiete, einer Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG und pauschalen Heizkosten (inkl. zentraler Warmwassererzeugung) zusammen.
  • Die erste Tabelle gilt für die übrigen Orte im Landkreis (ohne die in der zweiten Tabelle genannten Stadtbereiche). Die Tabelle nennt je Haushaltsgröße eine Wohnungsgröße als Spanne (1 Person 35–50 m², 2 Personen 51–65 m², 3 Personen 66–75 m², 4 Personen 76–90 m², 5 Personen 91–105 m², 6 Personen 106–120 m²). Die Tabelle weist zusätzlich Klimakomponente, Heizkosten und die Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete) aus; die Richtwerte dienen laut Landkreis der Orientierung und sind keine Kostenübernahmeerklärung.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dillingen a. d. Donau sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 448,80 €, für zwei Personen 480,70 € bis 542,30 €, je nach Wohnort (Stand 01.01.2026). Quelle: Richtwerte für angemessenen Wohnraum (Stand 01.01.2026), Tabellen „Richtwerte für Mietwohnungen“, Landratsamt Dillingen a.d.Donau.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete) setzt sich aus Bruttokaltmiete, einer Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG und pauschalen Heizkosten (inkl. zentraler Warmwassererzeugung) zusammen.

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