Bayern · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Kulmbach
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kulmbach eine Bruttokaltmiete von 419,00 € bis 449,00 € als angemessen an, für zwei Personen 489,00 € bis 579,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: vertragliche Grundmiete (Kaltmietzins) und alle mietvertraglich geschuldeten kalten Betriebskosten; Heizkosten und Warmwasserbereitung werden gesondert im Rahmen ihrer Angemessenheit berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Bekanntmachung Landratsamt Kulmbach (6/64): Vollzug des SGB II und SGB XII; Neufestsetzung der Richtwerte für die (abstrakte) Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Kulmbach ab 01. Januar 2025 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 33 vom 29.08.2025, S. 157).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum 1Kulmbach | 449,00 € | 579,00 € | 678,00 € | 828,00 € | 927,00 € |
| Vergleichsraum 2Grafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Kasendorf, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Mainleus, Marktleugast, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Neuenmarkt, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach, Thurnau, Trebgast, Untersteinach, Wirsberg, Wonsees | 419,00 € | 489,00 € | 588,00 € | 678,00 € | 857,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum 1 | 673,50 € | 868,50 € | 1.017,00 € | 1.242,00 € | 1.390,50 € |
| Vergleichsraum 2 | 628,50 € | 733,50 € | 882,00 € | 1.017,00 € | 1.285,50 € |
Quelle: Bekanntmachung Landratsamt Kulmbach (6/64): Vollzug des SGB II und SGB XII; Neufestsetzung der Richtwerte für die (abstrakte) Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Kulmbach ab 01. Januar 2025 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 33 vom 29.08.2025, S. 157), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kulmbach.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: vertragliche Grundmiete (Kaltmietzins) und alle mietvertraglich geschuldeten kalten Betriebskosten; Heizkosten und Warmwasserbereitung werden gesondert im Rahmen ihrer Angemessenheit berücksichtigt.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m².
- Heizkosten und Kosten der Warmwasserbereitung gehören nicht zu den Unterkunftskosten und werden im Rahmen ihrer Angemessenheit gesondert berücksichtigt.
- Die Richtwerte beruhen auf einem im Jahr 2024 erstellten schlüssigen Konzept und gelten für SGB II und SGB XII. Nach der Produkttheorie gilt eine Unterkunft auch dann als angemessen, wenn zwar der Richtwert für die Wohnfläche, nicht aber der Richtwert für die Unterkunftskosten überschritten wird. Für Haushalte mit mehr als 5 Personen nennt die Bekanntmachung keinen Wert.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kulmbach sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 419,00 € bis 449,00 €, für zwei Personen 489,00 € bis 579,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Bekanntmachung Landratsamt Kulmbach (6/64): Vollzug des SGB II und SGB XII; Neufestsetzung der Richtwerte für die (abstrakte) Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Kulmbach ab 01. Januar 2025 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 33 vom 29.08.2025, S. 157).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten und Kosten der Warmwasserbereitung gehören nicht zu den Unterkunftskosten und werden im Rahmen ihrer Angemessenheit gesondert berücksichtigt.
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