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Bayern · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Jobcenter Traunstein

Für eine Person erkennt das Jobcenter Traunstein eine Bruttokaltmiete von 530,00 € bis 590,00 € als angemessen an, für zwei Personen 700,00 € bis 770,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Brutto-Kalt-Miete = Netto-Kalt-Miete + angemessene kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Wohnen zur Miete – Angemessene Brutto-Kalt-Mieten im Landkreis Traunstein, gültig ab 01.04.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
südlicher LandkreisBergen, Chieming, Grabenstätt, Grassau, Inzell, Marquartstein, Reit im Winkl, Ruhpolding, Schleching, Siegsdorf, Staudach-Egerndach, Surberg, Traunstein, Übersee, Unterwössen, Vachendorf590,00 €770,00 €890,00 €1.000,00 €1.190,00 €+ 177,00 €
nördlicher LandkreisAltenmarkt, Engelsberg, Fridolfing, Kienberg, Kirchanschöring, Nußdorf, Obing, Palling, Petting, Pittenhart, Schnaitsee, Seeon-Seebruck, Tacherting, Taching am See, Tittmoning, Traunreut, Trostberg, Waging am See, Wonneberg530,00 €700,00 €770,00 €880,00 €1.080,00 €+ 159,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
südlicher Landkreis885,00 €1.155,00 €1.335,00 €1.500,00 €1.785,00 €
nördlicher Landkreis795,00 €1.050,00 €1.155,00 €1.320,00 €1.620,00 €

Quelle: Wohnen zur Miete – Angemessene Brutto-Kalt-Mieten im Landkreis Traunstein, gültig ab 01.04.2025, gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Traunstein.

So lesen Sie die Werte

  • Brutto-Kalt-Miete = Netto-Kalt-Miete + angemessene kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Tatsächlich nachgewiesene Heizkosten können zusätzlich übernommen werden, wenn sie angemessen sind.
  • Die Seite weist zusätzlich Netto-Kalt-Mieten (Süd: 510, 670, 790, 900, 1050; Nord: 450, 600, 670, 780, 940) und angemessene kalte Nebenkosten aus (Stand der Tabellen: gültig ab 01.04.2025, Änderung vom 15.05.2025). Seit 01.07.2026 gilt zusätzlich eine Quadratmeterhöchstmiete für Kleinstwohnungen (kleiner als die Hälfte der angemessenen Wohnfläche): 23,60 €/qm im südlichen und 21,20 €/qm im nördlichen Landkreis.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Traunstein sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 530,00 € bis 590,00 €, für zwei Personen 700,00 € bis 770,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Wohnen zur Miete – Angemessene Brutto-Kalt-Mieten im Landkreis Traunstein, gültig ab 01.04.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Tatsächlich nachgewiesene Heizkosten können zusätzlich übernommen werden, wenn sie angemessen sind.

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