Bayern · Gültig ab 01.12.2025
Mietobergrenze Jobcenter Augsburg Stadt
Für eine Person erkennt das Jobcenter Augsburg Stadt eine Bruttokaltmiete von 524,00 € als angemessen an, für zwei Personen 690,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Wie hoch darf die Miete sein? – aktuelle Mietobergrenzen (MOG), Stand ab 01.12.2025 (Jobcenter Augsburg-Stadt).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 524,00 € | 690,00 € | 809,00 € | 962,00 € | 1.144,00 € | 1.280,00 € | + 160,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 786,00 € | 1.035,00 € | 1.213,50 € | 1.443,00 € | 1.716,00 € | 1.920,00 € |
Quelle: Wie hoch darf die Miete sein? – aktuelle Mietobergrenzen (MOG), Stand ab 01.12.2025 (Jobcenter Augsburg-Stadt), gültig ab 01.12.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Augsburg Stadt.
So lesen Sie die Werte
- Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden nicht in die Mietobergrenze eingerechnet, sondern zusätzlich und unabhängig davon übernommen (Angabe der Stadt Augsburg).
- Ab der 7. Person gelten laut Jobcenter zusätzlich 15 m² Wohnfläche und 160,00 € pro Person. Die Wohnflächen sind Obergrenzen („bis“).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Augsburg Stadt sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 524,00 €, für zwei Personen 690,00 € (gültig ab 01.12.2025). Quelle: Wie hoch darf die Miete sein? – aktuelle Mietobergrenzen (MOG), Stand ab 01.12.2025 (Jobcenter Augsburg-Stadt).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden nicht in die Mietobergrenze eingerechnet, sondern zusätzlich und unabhängig davon übernommen (Angabe der Stadt Augsburg).
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