Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern

Mietobergrenze Jobcenter Straubing-Bogen

Für eine Person erkennt das Jobcenter Straubing-Bogen eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 469,92 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 € bis 579,50 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Stadt Straubing: Spalte „Bruttokaltmiete“ (ohne Heizkosten); Landkreis: „Höchstbetrag inkl. Betriebskosten mit Klimakomponente (inkl. 10 % Zuschlag)“ (ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietpreistabellen (Mietpreistabelle Stadt Straubing und Mietpreistabelle Landkreis Straubing-Bogen), Jobcenter Straubing-Bogen.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Stadt StraubingStraubing442,36 €579,50 €672,06 €812,61 €955,20 €1.099,84 €–
Landkreis Mietenstufe 1418,22 €507,98 €605,66 €706,64 €806,52 €–+ 95,48 €
Stadt Bogen Stufe 2Bogen469,92 €569,58 €678,26 €792,44 €903,32 €–+ 108,68 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Stadt Straubing663,54 €869,25 €1.008,09 €1.218,92 €1.432,80 €1.649,76 €
Landkreis Mietenstufe 1627,33 €761,97 €908,49 €1.059,96 €1.209,78 €–
Stadt Bogen Stufe 2704,88 €854,37 €1.017,39 €1.188,66 €1.354,98 €–

Quelle: Mietpreistabellen (Mietpreistabelle Stadt Straubing und Mietpreistabelle Landkreis Straubing-Bogen), Jobcenter Straubing-Bogen. Je Gebiet: Stadt Straubing, Landkreis Mietenstufe 1, Stadt Bogen Stufe 2. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Straubing-Bogen.

So lesen Sie die Werte

  • Stadt Straubing: Spalte „Bruttokaltmiete“ (ohne Heizkosten); Landkreis: „Höchstbetrag inkl. Betriebskosten mit Klimakomponente (inkl. 10 % Zuschlag)“ (ohne Heizkosten).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Tabellen gelten ohne Heizkosten; angemessene Heizkosten werden zusätzlich berücksichtigt.
  • Die Tabelle trägt kein Gültigkeitsdatum. Für die Stadt Straubing gilt zusätzlich eine Quadratmeterpreishöchstgrenze von 14,83 € je qm; die Kaltmiete (ohne Betriebskosten) wird dort mit 356,00 € (1 Person) bis 1.480,87 € (11 Personen) ausgewiesen. Der Landkreis-Wert „Mietenstufe 1“ gilt für den Landkreis außerhalb der Stadt Bogen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Straubing-Bogen sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 469,92 €, für zwei Personen 507,98 € bis 579,50 €, je nach Wohnort. Quelle: Mietpreistabellen (Mietpreistabelle Stadt Straubing und Mietpreistabelle Landkreis Straubing-Bogen), Jobcenter Straubing-Bogen.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Tabellen gelten ohne Heizkosten; angemessene Heizkosten werden zusätzlich berücksichtigt.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern