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Bayern · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Jobcenter Kempten

Für eine Person erkennt das Jobcenter Kempten eine Bruttokaltmiete von 522,00 € als angemessen an, für zwei Personen 628,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten; Heiz- und Warmwasserkosten werden im Konzept nicht untersucht und gesondert berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Öffentliche Sitzungsvorlage 2025/50/100 (Amt 50): Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII, Beschlussvorschlag Angemessenheitsgrenzen ab 01.04.2025 (Ausschuss für soziale Fragen der Stadt Kempten, 11.03.2025, einstimmig beschlossen).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet522,00 €628,00 €686,00 €826,00 €1.037,00 €+ 149,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet783,00 €942,00 €1.029,00 €1.239,00 €1.555,50 €

Quelle: Öffentliche Sitzungsvorlage 2025/50/100 (Amt 50): Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII, Beschlussvorschlag Angemessenheitsgrenzen ab 01.04.2025 (Ausschuss für soziale Fragen der Stadt Kempten, 11.03.2025, einstimmig beschlossen), gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kempten.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten; Heiz- und Warmwasserkosten werden im Konzept nicht untersucht und gesondert berücksichtigt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heiz- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Die Werte gelten für SGB II und SGB XII und wurden durch Indexfortschreibung (Verbraucherpreisindex, +5,5 %) des Schlüssigen Konzepts 2023 ermittelt. Der Ausschuss für soziale Fragen hat im Juli 2026 beschlossen, ein neues Schlüssiges Konzept erstellen zu lassen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kempten sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 522,00 €, für zwei Personen 628,00 € (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Öffentliche Sitzungsvorlage 2025/50/100 (Amt 50): Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII, Beschlussvorschlag Angemessenheitsgrenzen ab 01.04.2025 (Ausschuss für soziale Fragen der Stadt Kempten, 11.03.2025, einstimmig beschlossen).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heiz- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.

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