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Bayern · Stand 01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Fichtelgebirge

Für eine Person erkennt das Jobcenter Fichtelgebirge eine Bruttokaltmiete von 368,00 € bis 388,00 € als angemessen an, für zwei Personen 430,00 € bis 470,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (= Kaltmiete zuzüglich kalte Nebenkosten); Heizkosten werden nach dem Verbrauch gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinien für den Vollzug der §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II / §§ 31, 35, 35a, 36, 42 Nr. 4 i. V. m. 42a SGB XII des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Stand 25.09.2025), Anlage 1 „Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete); Stand: Januar 2025“.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum I „Süd“Bad Alexandersbad, Marktredwitz, Nagel, Röslau, Tröstau, Weißenstadt, Wunsiedel388,00 €470,00 €520,00 €613,00 €723,00 €+ 84,00 €
Vergleichsraum II „Nord“Arzberg, Höchstädt i. F., Hohenberg a. d. Eger, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Schirnding, Schönwald, Selb, Thiersheim, Thierstein368,00 €430,00 €500,00 €563,00 €623,00 €+ 64,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum I „Süd“582,00 €705,00 €780,00 €919,50 €1.084,50 €
Vergleichsraum II „Nord“552,00 €645,00 €750,00 €844,50 €934,50 €

Quelle: Richtlinien für den Vollzug der §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II / §§ 31, 35, 35a, 36, 42 Nr. 4 i. V. m. 42a SGB XII des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Stand 25.09.2025), Anlage 1 „Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete); Stand: Januar 2025“, Stand 01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Fichtelgebirge.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (= Kaltmiete zuzüglich kalte Nebenkosten); Heizkosten werden nach dem Verbrauch gesondert geprüft.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Für Heizkosten ist der Verbrauch maßgebend; es wird auf den Grenzwert des erhöhten Verbrauchs je m² für Heizöl laut Heizspiegel für Deutschland 2025 und die abstrakt angemessene Wohnfläche abgestellt.
  • Die Richtwerte beruhen auf einem schlüssigen Konzept; die Ergebnisse der Mietwerterhebung wurden für die Angemessenheitsgrenzen auf volle Euro aufgerundet. Die Richtlinie gilt für SGB II und SGB XII. Wohnfläche je Haushaltsgröße: 1 Person bis 50 m², 2 Personen über 50 bis 65 m², 3 Personen über 65 bis 75 m², 4 Personen über 75 bis 90 m², 5 Personen über 90 bis 105 m²; jede weitere Person je bis zu 15 m².
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Fichtelgebirge sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 368,00 € bis 388,00 €, für zwei Personen 430,00 € bis 470,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.2025). Quelle: Richtlinien für den Vollzug der §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II / §§ 31, 35, 35a, 36, 42 Nr. 4 i. V. m. 42a SGB XII des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Stand 25.09.2025), Anlage 1 „Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete); Stand: Januar 2025“.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Für Heizkosten ist der Verbrauch maßgebend; es wird auf den Grenzwert des erhöhten Verbrauchs je m² für Heizöl laut Heizspiegel für Deutschland 2025 und die abstrakt angemessene Wohnfläche abgestellt.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern