Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Forchheim

Für eine Person erkennt das Jobcenter Forchheim eine Bruttokaltmiete von 398,00 € bis 502,00 € als angemessen an, für zwei Personen 481,00 € bis 607,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Kaltmiete inklusive der Kaltnebenkosten; die Heizkosten werden gesondert geprüft (Gesamtangemessenheitsgrenze aus Kaltmiete inkl. Kaltnebenkosten und Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Forchheim, Seite „Leistungsarten“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)“: Mietobergrenzen im Landkreis und in der Stadt Forchheim ab 01.01.2026.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Stadt ForchheimForchheim502,00 €607,00 €723,00 €843,00 €963,00 €+ 117,00 €
Landkreis Forchheim398,00 €481,00 €574,00 €669,00 €764,00 €+ 91,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Stadt Forchheim753,00 €910,50 €1.084,50 €1.264,50 €1.444,50 €
Landkreis Forchheim597,00 €721,50 €861,00 €1.003,50 €1.146,00 €

Quelle: Jobcenter Forchheim, Seite „Leistungsarten“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)“: Mietobergrenzen im Landkreis und in der Stadt Forchheim ab 01.01.2026, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Forchheim.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Kaltmiete inklusive der Kaltnebenkosten; die Heizkosten werden gesondert geprüft (Gesamtangemessenheitsgrenze aus Kaltmiete inkl. Kaltnebenkosten und Heizkosten).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Höhe der angemessenen Heizkosten hängt vom Heizsystem bzw. Energieträger und von der Art der Warmwasseraufbereitung ab und wird im Einzelfall geprüft.
  • „Landkreis Forchheim“ gilt für die Orte des Landkreises außerhalb der Stadt Forchheim. Die Heizkosten kommen zur Kaltmiete hinzu; die Gesamtangemessenheitsgrenze (Mietobergrenze) besteht aus Kaltmiete inkl. Kaltnebenkosten und Heizkosten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Forchheim sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 398,00 € bis 502,00 €, für zwei Personen 481,00 € bis 607,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Jobcenter Forchheim, Seite „Leistungsarten“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)“: Mietobergrenzen im Landkreis und in der Stadt Forchheim ab 01.01.2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Höhe der angemessenen Heizkosten hängt vom Heizsystem bzw. Energieträger und von der Art der Warmwasseraufbereitung ab und wird im Einzelfall geprüft.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bayern