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Bayern · Gültig ab 01.08.2025

Mietobergrenze Jobcenter Fürth Stadt

Für eine Person erkennt das Jobcenter Fürth Stadt eine Bruttokaltmiete von 505,00 € als angemessen an, für zwei Personen 558,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Richtwerte beinhalten die Grundmiete und sonstige Nebenkosten; angemessene Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietobergrenzen im Stadtgebiet Fürth ab 01.08.2025 (Infoblatt, Stand 08/2025).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet505,00 €558,00 €654,00 €845,00 €1.101,00 €+ 158,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet757,50 €837,00 €981,00 €1.267,50 €1.651,50 €

Quelle: Mietobergrenzen im Stadtgebiet Fürth ab 01.08.2025 (Infoblatt, Stand 08/2025), gültig ab 01.08.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Fürth Stadt.

So lesen Sie die Werte

  • Die Richtwerte beinhalten die Grundmiete und sonstige Nebenkosten; angemessene Heizkosten sind nicht enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m².
  • Angemessene Heizkosten sind in den Richtwerten nicht enthalten.
  • Seit 01.07.2026 gilt zusätzlich eine absolute Obergrenze von höchstens dem 1,5-Fachen der Mietobergrenze (§ 22 SGB II); die hier genannten Werte sind die einfachen Mietobergrenzen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Fürth Stadt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 505,00 €, für zwei Personen 558,00 € (gültig ab 01.08.2025). Quelle: Mietobergrenzen im Stadtgebiet Fürth ab 01.08.2025 (Infoblatt, Stand 08/2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Angemessene Heizkosten sind in den Richtwerten nicht enthalten.

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