Bayern · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Fürth Land
Für eine Person erkennt das Jobcenter Fürth Land eine Bruttokaltmiete von 449,00 € bis 562,00 € als angemessen an, für zwei Personen 542,00 € bis 681,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Richtwerte = Miete inklusive aller kalten Betriebskosten ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Infoblatt Umzug ab 01.01.2025 (Richtwerte zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Fürth).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Stein, OberasbachStein, Oberasbach | 562,00 € | 681,00 € | 811,00 € | 944,00 € | 1.080,00 € | + 131,00 € |
| Cadolzburg, Langenzenn, ZirndorfCadolzburg, Langenzenn, Zirndorf | 502,00 € | 606,00 € | 723,00 € | 843,00 € | 963,00 € | + 117,00 € |
| Übrige GemeindenAmmerndorf, Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Roßtal, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn, Wilhermsdorf | 449,00 € | 542,00 € | 646,00 € | 755,00 € | 860,00 € | + 103,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Stein, Oberasbach | 843,00 € | 1.021,50 € | 1.216,50 € | 1.416,00 € | 1.620,00 € |
| Cadolzburg, Langenzenn, Zirndorf | 753,00 € | 909,00 € | 1.084,50 € | 1.264,50 € | 1.444,50 € |
| Übrige Gemeinden | 673,50 € | 813,00 € | 969,00 € | 1.132,50 € | 1.290,00 € |
Quelle: Infoblatt Umzug ab 01.01.2025 (Richtwerte zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Fürth), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Fürth Land.
So lesen Sie die Werte
- Richtwerte = Miete inklusive aller kalten Betriebskosten ohne Heizkosten.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Angemessene Heizkosten werden anhand des Verbrauchs in Kilowattstunden je m² und Jahr übernommen (Grenzwerte je Energieträger im Infoblatt).
- Die Gemeindezuordnung folgt den Fußnoten des Infoblatts, die für Cadolzburg, Langenzenn und Zirndorf die zugehörigen Ortsteile nennen.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Fürth Land sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 449,00 € bis 562,00 €, für zwei Personen 542,00 € bis 681,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Infoblatt Umzug ab 01.01.2025 (Richtwerte zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Fürth).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Angemessene Heizkosten werden anhand des Verbrauchs in Kilowattstunden je m² und Jahr übernommen (Grenzwerte je Energieträger im Infoblatt).
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