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Bayern · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Bamberg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Bamberg eine Bruttokaltmiete von 397,00 € als angemessen an, für zwei Personen 481,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Tabelle weist je Haushaltsgröße die maximale „Grundmiete + Nebenkosten“ in Euro monatlich aus; die Heizkosten werden daneben gesondert je Energieträger und Quadratmeter angesetzt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.01.2026 – Landkreis Bamberg, Wohngeldtabelle Mietenstufe 1 + Heizkosten pro qm, max. angemessene Wohnfläche.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet397,00 €481,00 €573,00 €669,00 €763,00 €854,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet595,50 €721,50 €859,50 €1.003,50 €1.144,50 €1.281,00 €

Quelle: Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.01.2026 – Landkreis Bamberg, Wohngeldtabelle Mietenstufe 1 + Heizkosten pro qm, max. angemessene Wohnfläche, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Bamberg.

So lesen Sie die Werte

  • Die Tabelle weist je Haushaltsgröße die maximale „Grundmiete + Nebenkosten“ in Euro monatlich aus; die Heizkosten werden daneben gesondert je Energieträger und Quadratmeter angesetzt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m², 9 Personen 165 m², 10 Personen 180 m², 11 Personen 195 m², 12 Personen 210 m², 13 Personen 225 m², 14 Personen 240 m².
  • Heizkosten werden zusätzlich nach Energieträger begrenzt (Öl/Holz 2,18 €, Gas 1,93 €, Strom 2,71 €, Wärmepumpe 1,76 € je qm und Monat); bei anderen Brennstoffen gilt der jeweils höchste dieser Werte.
  • Die Tabelle des Jobcenters ist als „Wohngeldtabelle Mietenstufe 1“ überschrieben. Sie nennt außerdem Gesamtwerte inklusive Heizkosten je Energieträger; hier ist nur die Spalte „max. Grundmiete + Nebenkosten“ übernommen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Bamberg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,00 €, für zwei Personen 481,00 € (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.01.2026 – Landkreis Bamberg, Wohngeldtabelle Mietenstufe 1 + Heizkosten pro qm, max. angemessene Wohnfläche.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich nach Energieträger begrenzt (Öl/Holz 2,18 €, Gas 1,93 €, Strom 2,71 €, Wärmepumpe 1,76 € je qm und Monat); bei anderen Brennstoffen gilt der jeweils höchste dieser Werte.

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