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Bayern

Jobcenter Landkreis Bamberg

Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 147.777 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Bamberg
Mannlehenweg 27
96050 Bamberg
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Persönliche Vorsprachen in der Arbeitsvermittlung und im Bereich Leistung nur nach Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 951 91721-799
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-bamberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Bamberg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Bamberg?

Anschrift: Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg. Telefon: +49 951 91721-700. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Persönliche Vorsprachen in der Arbeitsvermittlung und im Bereich Leistung nur nach Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Bamberg zuständig?

Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Hirschaid, Memmelsdorf, Hallstadt, Strullendorf, Burgebrach, Scheßlitz, Stegaurach, Litzendorf und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Bamberg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Bamberg.

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