Jobcenter-Verzeichnis.org

Bayern

Jobcenter Weiden-Neustadt

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 138.493 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Weiden-Neustadt
Weigelstraße 24
92637 Weiden
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr außerhalb dieser Öffnungszeiten sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 961 409-1599
Website des Jobcenters
jobcenter-weiden-neustadt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Weiden-Neustadt zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Weiden-Neustadt?

Anschrift: Weigelstraße 24, 92637 Weiden. Telefon: +49 961 409-1500. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr außerhalb dieser Öffnungszeiten sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: jobcenter-weiden-neustadt@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Weiden-Neustadt zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Weiden i. d. OPf., Vohenstrauß, Grafenwöhr, Neustadt a. d. Waldnaab, Windischeschenbach, Altenstadt a. d. Waldnaab, Eschenbach i. d. OPf., Pressath und weitere.

Hat das Jobcenter Weiden-Neustadt weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Eschenbach, Eschenbach; Standort Vohenstrauß, Vohenstrauß.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Weiden-Neustadt, wenn es den Bescheid erlassen hat.

Weitere Jobcenter in Bayern