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Bayern

Jobcenter im Landkreis Cham

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 128.534 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Cham
Arbeitsamtstraße 8
93413 Cham
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 9971 995-809
Website des Jobcenters
jobcenter-cham.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Cham zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Cham?

Anschrift: Arbeitsamtstraße 8, 93413 Cham. Telefon: +49 9971 995-804. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Cham zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting, Waldmünchen, Traitsching, Neukirchen b. Hl.Blut, Falkenstein und weitere.

Hat das Jobcenter im Landkreis Cham weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Bad Kötzting, Bad Kötzting.

Kann ich Anträge beim Jobcenter im Landkreis Cham online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Cham.

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