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Bayern

Jobcenter Eichstätt

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 135.668 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Eichstätt
Am Anger 1
85072 Eichstätt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wichtige Anliegen können Sie auch online erledigen: www.jobcenter.digital
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8421 68993-99
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Eichstätt zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Eichstätt?

Anschrift: Am Anger 1, 85072 Eichstätt. Telefon: +49 8421 68993-77. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wichtige Anliegen können Sie auch online erledigen: www.jobcenter.digital.

Für welche Orte ist das Jobcenter Eichstätt zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eichstätt, Gaimersheim, Beilngries, Kösching, Großmehring, Altmannstein, Kipfenberg, Wettstetten und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Eichstätt online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Eichstätt.

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